Professioneller Blower Door Test aus Kärnten
Wussten Sie, dass die gesetzliche Anforderung an die Luftdichtheit von Gebäuden nachzuweisen ist? Nachzulesen in der ÖNORM B 8110-1, Wärmeschutz im Hochbau - Teil 1: Deklaration des Wärmeschutzes von Niedrig- und Niedrigstenergiegebäuden und bei Holzfertighäuser (ÖNORM B2340 – Pkt. 6 Qualitätssicherung) ist zu lesen: der Nachweis der Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle hat durch die Differenzdruckmessung gemäß ÖNORM EN ISO 9972 zu erfolgen.
Der Blower Door Test ist von einem dafür nach ÖNORM M 3042 zertifizierten Fachmann, Sachverständigen oder Bauphysiker durchzuführen.
Wir führen auch Sondermessungen der Dichtheitsprüfungen durch:
Door Fan Test
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a-Wert Messung
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Wird ein Gebäude oder Gebäudeabschnitt einer Luftdichtheitsprüfung unterzogen, so spannt man über einen verstellbaren Rahmen eine luftundurchlässige Plane, welcher in eine geöffnete Außentür, einem Fenster oder der Tür des betroffenen Gebäudeabschnittes angebracht wird. Ein Aluminiumprofil drückt sich über eine Gummidichtungen im Tür- oder Fensterrahmen fest und verhindert so, dass unkontrolliert die Außenluft in den zu messenden Gebäudeabschnitt gelangt. Ein in der Plane integrierter drehzahlgeregelter Ventilator erzeugt im zu messenden Gebäudeabschnitt einen Über- bzw. Unterdruck. Zur Berechnung der Luftwechselrate aus dem Blower Door Test ist eine Über- und Unterdruckmessung erforderlich.
Unter Einbeziehung der bekannten Gebäudedaten, wie das eingeschlossene Luftvolumen der zu messenden Räume, wird so die Luftwechselrate pro Stunde bei 50 Pa [Pascal] (n50 - Wert) und der Luftvolumenstrom durch die Gebäudehülle pro m² Hüllfläche (q 50- Wert) ermittelt.
Bei der Blower Door Messung in Verbindung mit einer Infrarotkamera oder einem Nebelgenerator kann neben der Strömungsmessung mit Anemometer exakt nachzuweisen und dokumentiert werden, an welchen Stellen das Haus undicht ist und nachgebessert werden muss.